BRS News
Impfstoffkandidat gegen die Afrikanische Schweinepest besteht wichtigen Sicherheitstest
Ein Impfstoffkandidat gegen die Afrikanische Schweinepest (ASF) hat einen wichtigen Sicherheitstest bestanden, der für die behördliche Zulassung erforderlich ist, wodurch der Impfstoff der kommerziellen Verfügbarkeit einen Schritt näher gekommen ist, sagen Wissenschaftler des Agricultural Research Service (ARS) des USDA. Die neuen Ergebnisse zeigen, dass der Impfstoffkandidat des USDA nicht zu seiner normalen Virulenz zurückkehrt, nachdem er Schweinen injiziert wurde. Dieser Reversion to Virulence
-Test ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die geschwächte Form des ASP-Virus im Impfstoff nicht in seinen ursprünglichen Zustand zurückkehrt, heißt es in einer Pressemitteilung. Dies ist ein entscheidender Meilenstein für den ASP-Impfstoffkandidaten. Diese Sicherheitsstudien bringen diesen Impfstoff einen Schritt näher an die Marktverfügbarkeit
, so der leitende ARS-Wissenschaftler Manuel Borca.
Webinar am 04.05. - Trendwende beim Biodiversitätsverlust
Welche Perspektive haben Praxis und Forschung auf die Transformation in der Landwirtschaft? Am 4. Mai 2022 findet von 12 Uhr bis 13:30 Uhr das zweite Webinar des von Bayer geförderten Projekts Enhancing Biodiversity and Resilience in Crop Production
statt. Diese Ausgabe konzentriert sich auf die Zusammenarbeit zwischen Forschung, Landwirtschaft und Unternehmen. Das Webinar wird vom ZALF mitveranstaltet. Das zweite Webinar zum Thema konzentriert sich auf einen wichtigen Aspekt, der bereits im ersten Webinar angesprochen wurde: In der Wirtschaft ist es unerlässlich, mit der Landwirtschaft zusammenzuarbeiten, um nachhaltige Anbausysteme aufzubauen, die den Landwirtinnen und Landwirten neue Möglichkeiten eröffnen, einerseits ihren Erfahrungsschatz einzubringen und andererseits kreative neue Lösungen in der landwirtschaftlichen Praxis umzusetzen. Nur wenn wir die Sachzwänge der Landwirte verstehen und mit ihnen zusammenarbeiten, können wir realistische Lösungen für Erhalt und Förderung biologischer Vielfalt umsetzen.
Gesundheitszuchtwerte in der Praxis - Masterrind Online-Seminar am 27.04. um 19:30 Uhr
Im vierten und letzten Teil der Seminarreihe der Masterrind geht es um die Arbeit mit Gesundheitszuchtwerten in der Praxis. Welchen Einfluss hat die Zucht auf die Immunität und den Gesundheitsstatus der Herde? Welchen Beitrag kann die richtige Bullenauswahl leisten, um die nachfolgende Generation auf gesündere Beine zu stellen? Hiierzu referiert Dr. Dierck Segelke vom vit Verden. Die Teilnahme an dem Online Live-Seminar ist kostenfrei. Um Anmeldung wird gebeten.
Zelluläre Landwirtschaft: der letzte Schrei?
Die zelluläre Landwirtschaft wird zunehmend als Ausweg aus der Hungerkrise beworben. Mit Landwirtschaft haben solche Produkte jedoch nur am Rande zu tun. Fleisch oder Meerestiere werden dabei aus Zellen gezüchtet. Es wird unterstellt, so weniger Tiere halten zu müssen und damit negative Auswirkungen auf die Umwelt reduzieren zu können. Der Ernährungswissenschaftler und Buchautor Dr. Malte Rubach erinnert daran, dass es noch einige Hürden zu überwinden gilt. Neben einem ehrlicheren Vergleich unterschiedlicher Produktionssysteme auf Basis realer Ökobilanzindikatoren statt exemplarischer Modellierungen, macht er auf fachliche Zusammenhänge aufmerksam, die Laborsysteme nicht leisten können.
Ceva-Tiergesundheit: Mit guter Klauengesundheit die Fruchtbarkeit von Kühen steigern
Ceva Tiergesundheit berichtet in einem neuen Blogartikel unter ruminants.ceva.pro darüber, wie man Klauenerkrankungen frühzeitig erkennen kann, welcher Zusammenhang zwischen schmerzhaften Klauenerkrankungen und Fruchtbarkeit besteht und welche Maßnahmen man treffen kann, um die Fruchtbarkeit von Kühen zu steigern.
BZL-Online-Seminar „Die neue GAP ab 2023 – Rechtslage und betriebliche Auswirkungen“
Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) bietet am 18. Mai 2022 von 18:00 bis 19:30 Uhr das kostenfreie Online-Seminar Die neue GAP ab 2023 – Rechtslage und betriebliche Auswirkungen
an. Die Agrarreform 2023 bis 2027 ist von veränderten Basismaßnahmen, neuen Begriffen und zusätzlichen Öko-Regelungen in der ersten Säule geprägt. Die erweiterte Konditionalität bringt unter anderem Vorgaben zur Begrünung im Winter, einen jährlichen Fruchtwechsel auf Ackerland und das verpflichtende Vorhalten von nicht-produktiven Ackerflächen. Darüber hinaus wird es bundesweite Ökoregelungen geben, die freiwillig umgesetzt werden können, sowie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die Referentinnen Ruth Beverborg, Leiterin des Sachgebietes Betriebswirtschaft, und ihre Mitarbeiterin Laura Jans-Wenstrup von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen informieren über die aktuelle Situation und thematisieren, was genau die neuen Gesetze für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb bedeuten.
Biogasanlagen: Keine Verpflichtung zur Vorhaltung eigener Lagerkapazitäten für Gärrückstände, wenn deren düngerechtlich konforme landwirtschaftliche Verwertung durch vertragliche Vereinbarungen mit Dritten sichergestellt ist
Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 21. April 2022 (Az.: 10 LC 247/20) festgestellt, dass die bestehende Verpflichtung der Klägerin (Betreiberin einer Biogasanlage) zur Vorhaltung von Lagerkapazitäten entfällt, wenn sie durch schriftliche vertragliche Vereinbarung mit einem Dritten sicherstellt, dass die das betriebliche Fassungsvermögen übersteigende Menge der von ihr erzeugten Gärrückstände entsprechend den Regelungen der Düngeverordnung landwirtschaftlich, insbesondere auch als Düngemittel, verwertet wird. Die Klägerin betreibt ihre Biogasanlage ohne über eigene Aufbringungsflächen für die bei dem Betrieb der Biogasanlage anfallenden Gärrückstände zu verfügen. Die Entscheidung wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz www.rechtsprechung.niedersachsen.de) veröffentlicht.
ASP: Neue Verwaltungsvorschrift zur ASP-Bekämpfung in Mecklenburg-Vorpommern
Seit dem 01. April dieses Jahres gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Jägerinnen und Jäger, die in ASP Restriktionsgebieten Schwarzwild entnehmen, erhalten nun pro entnommenem Stück 25,- € Entschädigung. Für Fallwild, Unfallwild und krank erlegtes Schwarzwild gibt das Land je Stück ebenfalls 25,-€, unabhängig vom Fundort innerhalb des Bundeslandes. Voraussetzung ist, dass dem Amt für Veterinär und Lebensmittelüberwachung (VLA) Probenmaterial zur Verfügung gestellt und der Tierkörper beseitigt wird. Antragsberechtigt für die Entschädigungszahlung sind private und kommunale Jagdausübungsberechtigte. Das Antragsverfahren ähnelt dem der (damaligen) Pürzelprämie
. Der Antrag ist mit dem Wildursprungsschein, den entsprechenden Nachweisen und dem Jagdbezirksnachweis weiterhin an das jeweilige Forst- oder Nationalparkamt als zuständige Antragsbehörde zu richten. Die als Pürzelprämie
bekannt gewordene Verwaltungsvorschrift tritt hingegen am 30.04. außer Kraft. Proben vom krank erlegtem oder verendet aufgefundenem Schwarzwild, die im Rahmen des Erlasses zur Überwachung der Wildschweine auf Schweinepest in MV vom Jagdausübungsberechtigten eingereicht wurden, werden weiterhin mit 25,- € entschädigt. Dieser Erlass gilt unabhängig von der neuen Verwaltungsvorschrift.
Neue Studie: Fleischkonsum muss um mindestens 75 Prozent sinken
Eine neue Studie der Universität Bonn kommt zu zu dem Schluss, dass die Industrienationen den Verzehr von Fleisch deutlich reduzieren müssen – im Idealfall um mindestens 75 Prozent, damit die Erde uns auch in Zukunft ernähren kann. Die Übersichtsarbeit wertet den aktuellen Stand der Forschung zu verschiedenen Aspekten des Fleischkonsums aus. Dazu zählen neben den Auswirkungen auf Umwelt und Klima auch Gesundheits- und wirtschaftliche Effekte. Ein Fazit der Forscher: In geringen Mengen Fleisch zu essen, kann durchaus nachhaltig sein. Die Ergebnisse erscheinen in der Zeitschrift Annual Review of Resource Economics.
Online Seminar zu Hitzestress bei Mutterkühen
Im Rahmen des Netzwerk Fokus Tierwohl lädt die Landwirtschaftskammer NRW am 24. Mai 2022 zum Online-Seminar Hitzestress bei Mutterkühen
ein. Prof. Dr. Ralf Waßmuth von der Fakultät für Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur der Hochschule Osnabrück wird Antworten auf die Frage geben, was Rinderhalter*innen umsetzen können, um möglichen Hitzestress auf der Weide zu vermeiden. Die Veranstaltung ist kostenlos.