BRS News

10.01.2023

Hastiges Saufen: Pansentrinken kann bei Kälbern Durchfall auslösen

Ein neuer Beitrag des Ceva Blogs ruminants.ceva.pro beschäftigt sich mit dem hastigen Saufen bei Kälbern, dem sogenannte Pansentrinken. Zu schnelles Saufen der Kälber kann zu Pansentrinken und Durchfall führen. Milch sollte beim Kalb nicht in den Pansen gelangen und kann nur im Labmagen verdaut werden. Durch Fehler beim Tränken der Tiere, kann es zu Trinkschwäche und Anfälligkeit für Durchfall und andere Krankheiten kommen. Die Kälber werden so häufig zu Kümmerern.

 

10.01.2023

MSD Landwirte Akademie Schwein

2019 Msd Landwirteakademie

Die Landwirte-Akademie ist eine Fortbildungsreihe für Landwirte, organisiert von MSD Tiergesundheit und den regionalen landwirtschaftlichen Organisationen und Ausbildungsstätten bzw. Fakultäten. Am 01.02.2023 wird der nächste Termin in der ESKARA-Arena in Essenbach als Hybridveranstaltung mit folgenden Vorträgen stattfinden: Was passiert an den Getreide- und Futtermittelmärkten?, Dr. Rosemarie Oberschätzl-Kapp; BayWa AG München; Lawsonia Impfung – Immer bis zum Ende denken, Dr. Friederike von und zur Mühlen, MSD Tiergesundheit; Die Energiekosten explodieren! - Möglichkeiten zum Energiesparen für Schweinehalter, Katrin Schweitzer; LKV Baden-Württemberg; Sparen beim Einkaufen – Wie geht es in der Tierwohldebatte weiter?, Dr. Achim Spiller, Georg-August Universität Göttingen; Tiermanagement mit Echtzeitdaten; Transparenz von der Geburt bis zum Verzehr beim Schwein, Thomas Martin, MSD Tiergesundheit.

 

10.01.2023

BZL-Web-Seminar „Die neue GAP ab 2023 – Rechtslage und betriebliche Auswirkungen“

Aufgrund des hohen Interesses bietet das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) am Dienstag, den 31. Januar 2023, um 15 Uhr das Web-Seminar Die neue GAP ab 2023 – Rechtslage und betriebliche Auswirkungen erneut an. Anmeldungen zu dem kostenfreien 90-minütigen Seminar sind ab sofort möglich. Ende November 2022 hat die Europäische Kommission den GAP-Strategieplan genehmigt. Damit steht die EU-rechtliche Grundlage, um die Förderperiode 2023 bis 2027 auszugestalten. Die Agrarreform ist von veränderten Basismaßnahmen, neuen Begriffen und zusätzlichen Öko-Regelungen in der ersten Säule geprägt. Die erweiterte Konditionalität enthält unter anderem Vorgaben zur Begrünung im Winter, einen jährlichen Fruchtwechsel auf Ackerland und das verpflichtende Vorhalten von nicht-produktiven Ackerflächen. Darüber hinaus gibt es bundesweite, freiwillige Ökoregelungen sowie freiwillige Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Was das genau für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb bedeutet, thematisiert die Referentin Laura Jans-Wenstrup von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Sie informiert über die aktuelle Situation und beantwortet die sich daraus ergebenden Fragen der Teilnehmenden.

 

09.01.2023

Neue Mutterschutzimpfung gegen Kälberdurchfall von Boehringer Ingelheim

Boehringer Ingelheim hat eine neue Mutterschutzimpfung gegen Kälberdurchfall auf den Markt gebracht. Wie Boehringer in einer Pressemeldung mitteilt, sollen Kälber durch die Mutterschutzimpfung mit dem neuen Präparat eine passive Immunität erhalten, wenn sie ausreichend Kolostrum von geimpften Müttern aufnehmen. Der Schutz entstehe laut Presseinformation, indem das tragende Tier 12 bis 3 Wochen vor dem Geburtstermin gegen Rota-, Coronaviren und E. coli geimpft wird.

 

09.01.2023

Forschungsprojekt bestätigt QS-Daten hohes Potenzial zur Bewertung der Tiergesundheit

Ein Team der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover ist im Rahmen eines vom QS-Wissenschaftsfonds geförderten Projektes der Frage nachgegangen, inwieweit sich die QS-Daten rund um die Gesundheit und Haltung von Mastschweinen für eine zentrale Tiergesundheitsdatenbank eignen. Das Projektteam um Prof. Dr. Lothar Kreienbrock kommt in seinem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass sich die im QS-System erhobenen Daten wie beispielsweise Antibiotikaeinsatz, Salmonellenstatus und Schlachtbefunde grundsätzlich verknüpfen lassen und damit eine Grundlage zur Bewertung der Tiergesundheit bieten. Für eine aussagekräftige Tiergesundheitsdatenbank, so die Forscher, seien allerdings weitere Informationen hilfreich, wie bspw. zur Mortalität in den einzelnen Betrieben. Sie empfehlen deren Datenerhebung im QS-System.

 

06.01.2023

Abschlussbericht "Kupierverzicht bei Ferkeln unter konventionellen Haltungsbedingungen in Brandenburg"

Das Auftreten von Schwanzbeißen ist eines der größten Probleme in der heutigen Ferkelaufzucht und Schweinemast. Die Ursachen dafür sind vielfältig und es empfiehlt sich ein schrittweiser Einstieg in den Kupierverzicht. Um den Prozess in Brandenburg zu begleiten und den Schweine haltenden Betrieben gesammelte Erfahrungen zur Verfügung stellen zu können, wurde ein Modellvorhaben zu dieser Thematik von Oktober 2019 bis Dezember 2021 in Zusammenarbeit mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) und dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in einem Modellbetrieb in Brandenburg durchgeführt. Der Abschlussbericht beschreibt die Durchführung des Vorhabens und stellt eine erfahrungsbasierte Handlungsempfehlung bereit.

 

06.01.2023

Stellenausschreibung: Förderverein Bioökonomieforschung (FBF) sucht eine(n) Mitarbeiter (w/m/d) zur Administration des Projektes „NaWi Kupierverzicht“

Der Förderverein Bioökonomieforschung e.V. in Bonn sucht zum 05.01.2023 eine(n) Mitarbeiter (m/w/d) zur Administration des Projektes NaWi Kupierverzicht. Das Projekt beinhaltet den Wissenstransfer aller aktuellen Erkenntnisse rund um das Schwanzbeißgeschehen in Schweinehaltungsbetrieben. Übergeordnetes Ziel ist eine nachhaltige deutschlandweite Begrenzung des Kupierens auf den gesetzlich zugelassenen Einzelfall. Das Projekt wird seit dem 01.10.2019 erfolgreich umgesetzt und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023.

 

06.01.2023

Gesetzesänderung: Neuen Bewegungsbuchten droht der Umbau

©Bewegungsbuchten im Abferkelstall müssen im Neubaufall laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Mindestfläche von 6,5 m2 aufweisen und die Sau muss sich darin ungehindert umdrehen können. Für Altanlagen, die vor dem 9. Februar 2021 gebaut wurden, gilt eine 15-jährige Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2036.

Ergänzende Details zur Ausgestaltung der Buchten sind in den Ausführungshinweisen im Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen geregelt, die die AG Tierschutz (AGT) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) festlegt. Nach Recherchen von top agrar haben die in der AG Tierschutz sitzenden Tierschutzreferentinnen und Referenten der Länder in diesem Dezember einen Beschluss gefasst, der erheblichen Einfluss auf die Größe und Gestaltung der Abferkelbuchten hat.

Der Beschluss ist mittlerweile auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts veröffentlicht. Den genauen Wortlaut (Punkt 9) finden Sie hier.

 

06.01.2023

Fristen im Blick behalten!

Zu Jahresbeginn müssen Schweinehalter wieder eine Reihe an Meldungen bis Mitte Januar vornehmen. Hier ein Überblick, damit Sie keine Frist verpassen.

 

06.01.2023

NRW: Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit in landwirtschaftlichen Unternehmen

Mit der Richtlinienänderung vom 28.11.2022 (Veröffentlichung am 21.12.2022 und Inkrafttreten am 22.12.2022) wird die Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit in landwirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen bis zum 31.12.2024 verlängert.

Gegenstand der Förderung

  • Anlagen zur Kühlung von Tierhaltungsanlagen
  • Offene Tränken in Schweineställen
  • Scheuerbürsten
  • Vorrichtungen zur Bereitstellung von verzehrbarem organischem Beschäftigungsmaterial in Schweineställen
  • Nachrüstung im Bereich der Kälberhaltung und Mastbullenhaltung mit weichen oder elastisch verformbaren Bodenbelägen; Mindestumfang:
    • Kälberhaltung = gesamte Bucht
    • Mastbullenhaltung = mindestens 2,25 m²
  • Kälberiglus und Kälberhütten in Milchviehbetrieben
  • Fang- und Behandlungsstände für Weidetiere

Alle Investitionen sind inklusive Montagekosten förderfähig.

 

Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn