Gesundheitsrisiko durch Tierarzneimittelrückstände?
Alle tierischen Lebensmittel werden regelmäßig im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP)
des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) untersucht. 99,91 Prozent aller Proben blieben unbeanstandet; in 0,09 Prozent der Proben wurden Tierarzneimittelrückstände über den erlaubten Höchstwerten nachgewiesen (Stand 2018), das heißt aber nicht, dass hiervon ein Gesundheitsrisiko ausgeht.
Tierarzneimittel werden einer gesundheitlichen Risikobewertung unterzogen. Dabei werden bestimmte Werte für Rückstandshöchstmengen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Diese erhalten noch einmal Sicherheitszuschläge um das Zehnfache, welche das Gesundheitsrisiko noch einmal deutlich reduzieren. Abhängig vom untersuchten Wirkstoff müsste ein Mensch täglich rd. 45 kg Muskelfleisch oder über hundert Liter Milch verzehren, um überhaupt die gesetzlich festgelegten Rückstandsgehalte zu erreichen.
Die regelmäßigen Proben dienen dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Die Rückstandskontrollen werden mit dem Ziel durchgeführt, mögliche illegale Anwendungen nicht zugelassener Stoffe aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren.
Der NRKP umfasst alle der Lebensmittelgewinnung dienenden lebenden und geschlachteten Tiere sowie deren Erzeugnisse. Der Einfuhrüberwachungsplan (EÜP) regelt die Überprüfung importierter tierischer Erzeugnisse aus Nicht-EU-Staaten.