Fachgerechter Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung

Fachgerechter Antibiotikaeinsatz Nutztierhaltung

Kranke Tiere müssen tierärztlich versorgt werden. Die Anforderungen an die Verschreibung und Behandlung mit Antibiotika sind hoch. Zwischen 2011 und 2020 ist der Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung um 61 Prozent gesunken.


Antibiotika können nur nach der tierärztlichen Verschreibung angewendet werden. Der Tierarzt muss vor der Verschreibung einen Erregernachweis durchführen, um zu klären, ob die antibiotische Behandlung wirksam sein wird. Jeder Antibiotikaeinsatz muss vom Tierhalter an die zuständige Überwachungsbehörde gemeldet werden. Diese berechnet anhand der gemeldeten Antibiotikamengen die Therapiehäufigkeit – bundesweit und für den einzelnen Betrieb. Die einzelnen Betriebe müssen ihre Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Antibiotikaanwendungen vergleichen. Die Betriebe mit dem höchsten Antibiotikaeinsatz müssen Maßnahmen zur Reduzierung umsetzen. Die an Nutztiere verschriebene Antibiotikamenge ist seit Beginn der Erfassung im Jahr 2011 um 65 Prozent gesunken.


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