Beschäftigungsmaterial
Die Tierschutznutztierhaltungsverordnung (TSchNutztV) schreibt dieses Material für alle Schweine vor um das Erkundungsverhalten der Tiere zu befriedigen. Es gibt eine Fülle geeigneter Materialien, wie z.B. Ketten mit daran befestigten Holzteilen, Hanfseile, Stroh, veränderbare Kunststoffteile u.v.m. Es muss gesundheitlich unbedenklich und von den Schweinen veränderbar sein. Schweine müssen es untersuchen und bewegen können.