Antibiotikamonitoring
Seit 2012 ist der Antibiotikaeinsatz im Rahmen des QS-Programms und seit 2014 gesetzlich für alle Betriebe meldepflichtig. Hier werden die Anzahl der behandelten Tiere sowie das Präparat und die Dauer der Behandlung angegeben. Die Antibiotikakennzahlen werden halbjährlich veröffentlicht und sind auf den Seiten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abzurufen.