Maßnahmen zur Eindämmung der Antibiotikaresistenz
Seit 2008 verfolgt die Bundesregierung mit der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie DART
in der Human- und Tiermedizin eine gemeinsame Strategie zur Eindämmung der antimikrobiellen Resistenzen. Die Arbeitsgruppe Antibiotika-Resistenzen
des Bundesinstituts für Risikobewertung und des BVL hat die Aufgabe, alle neuen Erkenntnisse zu analysieren, Risikobewertungen vorzunehmen und Strategien für das Risikomanagement zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe kann jederzeit Experten aus allen Bereichen hinzuziehen. Auch europaweit gibt es einen umfassenden Aktionsplan zur Abwehr der Antibiotikaresistenz, der 12 konkrete Maßnahmen enthält.
Seit 2012 melden Geflügel- und Schweinehalter den Antibiotikaeinsatz in ihren Beständen im Rahmen des freiwilligen QS-Programms an eine zentrale Datenbank. Dies ist die Grundlage für den Vergleich von Betrieben hinsichtlich der Antibiotika-Anwendung und für Maßnahmen zur Verbesserung des vorsorgenden Tiergesundheitsmanagements.
Seit April 2014 ist mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes zudem ein bundesweites Antibiotikamonitoring für Nutztiere gesetzlich vorgeschrieben. Die neuen Regelungen verpflichten die Tierhalter, halbjährlich der zuständigen Behörde zu melden, welche Antibiotika sie in diesem Zeitraum, in welchen Mengen und welcher Anzahl von Tieren verabreicht haben. Daraus wird die Therapiehäufigkeit ermittelt. Liegt ein Betrieb über dem Durchschnitt, müssen Tierarzt und Tierhalter gemeinsam die Ursachen ermitteln und Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes ergreifen. Liegt ein Betrieb im oberen Viertel, muss ein schriftlicher Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeitet werden.