11.01.2021rss_feed

Zuschüsse der SVLFG für Investitionen in Sicherheit und Gesundheit

Ab dem 1. Februar 2021 können wieder Anträge auf Präventionszuschüsse von Mitgliedsunternehmen der SVLFG zu ausgewählten Produkten gestellt werden. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge und endet, sobald die Fördersumme von 800.000,00 € verbraucht ist. Jährlich ist eine Förderung pro Unternehmen möglich. Gefördert werden bis max. 30 % der Anschaffungskosten.



Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn