07.01.2019rss_feed

Wertvoller Tierbestand - Betreten verboten - Fotografieren und Filmen verboten!

Der Bundesgerichtshof hat kurz vor Weihnachten eine sehr interessante Entscheidung in einem Fall getroffen, der zwar nicht direkt aus der Landwirtschaft stammt, jedoch durchaus Auswirkungen auf andere Verfahren im Bereich der Landwirtschaft, wie z.B. rechtswidrig beschaffte Aufnahmen aus Ställen, haben könnte, informiert Ulrich Graf für das Wochenblatt aus Bayern.
Mit der Anfertigung eigener Fotografien anlässlich eines Museumsbesuchs hat der Beklagte gegen das vertraglich vereinbarte Fotografierverbot verstoßen. Das hat der 1. Zivilsenat (BGH) am Donnerstag in einem Fall aus Mannheim entschieden (Urteil vom 20. Dezember 2018 - I ZR 104/17) und dazu diese Pressemeldung veröffentlicht.

Als Konsequenz aus diesem BGH-Urteil empfiehlt die ISN, an allen Zugangsmöglichkeiten zu Stallanlagen gut sichtbar Schilder anzubringen, die eindeutig auf das Verbot von Foto- und Filmaufnahmen hinweisen. Damit hätte man im Ernstfall ggf. eine Möglichkeit zu einem rechtlichen Vorgehen gegen Tierrechtler.

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