07.02.2022rss_feed

Tierwohlförderung (Ringelschwanzprämie)

Zur Förderung einer besonders tiergerechten Haltung von Sauen, Ferkeln und Mastschweinen auf freiwilliger Basis gewährt das Land Niedersachsen Zuwendungen nach der Richtlinie Tierwohl. Die Tierwohlförderung soll einen zusätzlichen Anreiz zur Umsetzung der Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie / Tierschutzplan 4.0 schaffen. Dabei wird auf das Kupieren der Schwänze bei Ferkeln verzichtet. Stattdessen werden die Haltungsbedingungen bei Ferkeln und Mastschweinen so verbessert, dass die Ringelschwänze der Tiere intakt bleiben. Die Sauen werden dauerhaft ohne Fixierung gehalten, so dass sie sich frei bewegen können.



Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn