01.03.2017rss_feed

Tierschutz in der deutschen Schweinezucht

Auf Einladung des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) trafen sich am 23.02.2017 Experten der Bundestierärztekammer (BTK) und des Bundeshybridzuchtprogramms (BHZP) zu einem fachlichen Meinungsaustausch über die Berücksichtigung des Tierschutzes in der Schweinezucht.

Hierbei wurde deutlich, dass Aspekte des Tierschutzes und des Tierwohls in erheblichem Maße erfolgreich in der Zuchtarbeit des BHZP Berücksichtigung finden. Die breite Palette der Kriterien reicht von der Körperkondition der Sauen über das Sozialverhalten, die Aufzuchtleistung, die Nutzungsdauer der Sauen bis hin zu Schlachtkörpermerkmalen. Statt die Wurfgröße in den Vordergrund zu rücken, wird besonderer Wert auf die Überlebensfähigkeit der Ferkel gelegt, also auf das Geburtsgewicht und die Ausgeglichenheit der Würfe.

Voraussetzung für den züchterischen Erfolg in den einzelnen Kriterien ist ein Mindestmaß der Erblichkeit (Heritabilität).

Auch ist eine ökonomische Gewichtung zwingend erforderlich, die sich jedoch speziell bei Kriterien des Tierschutzes selten aus einer Nachfrage oder einer finanziellen Bewertung im Markt ableiten lässt.

Hinzu kommt die Schwierigkeit der eindeutigen, wiederholbaren Erfassung von Tierschutz- und Tierwohlmerkmalen. In aufwändigen, teuren Forschungsprojekten wird hiernach gesucht.

Für Zuchtorganisation besteht die Herausforderung, gering-erbliche Merkmale so zu gewichten, dass einerseits Zuchtfortschritte erzielt und andererseits marktgängige Kriterien nicht vernachlässigt werden.

Zuchtorganisationen investieren heute viel Geld in Merkmale mit gesellschaftlicher Relevanz, ohne Gewähr einer Refinanzierung über den Verkauf der Tiere

.

Der Geschäftsführer der BHZP GmbH, Dr. Conrad Welp, begrüßte das Treffen mit den BTK-Experten als wichtigen Schritt zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Tierärzteschaft im Bemühen um die Einbeziehung des Tierschutzes in die Zuchtarbeit. Gleichzeitig übte er scharfe Kritik an der Politik der örtlichen Behörden, den Neubau eines Testbetriebes zu verhindern und dadurch die Verbesserung des Tierschutzes zu blockieren. Das betreffe z.B. die Frage der Gruppentauglichkeit von Sauen.


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