Der TGD Bayern kontrolliert seit Jahren die Biosicherheit von Zucht- und Ferkelerzeugerbetrieben im Rahmen des
Bayerischen Produktionshygieneverfahrens (BayPHV)
. Bei diesen Besuchen werden regelmäßig die gleichen Mängel festgestellt. Bei ca. einem Drittel der besuchten Betriebe werden im Bereich
Äußere Biosicherheit
vor allem die Einzäunung und die Wildtiersicherheit beanstandet. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass keine Zäune vorhanden sind. Aber ein Hoftor, das Tag und Nacht offen steht, erfüllt seinen Zweck genauso wenig wie ein offenes Strohlager im Außenbereich, wo sich Fuchs und Hase (und Wildschwein) gute Nacht sagen.
(Dr. Anja Rostalski, TGD Bayern am Donnerstag, 08.11.2018 im
Bayerisch Landwirtschafdtlichen Wochenblatt)