16.02.2019rss_feed

Positionierung der Müller Gruppe zu den Alternativen der betäubungslosen Ferkelkastration

Müller Gruppe
Bekannterweise ist das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration in der BRD um zwei Jahre auf den 31.12.2020 verschoben worden; eine weitere Fristverlängerung wird es nicht geben, so, Stefan Müller, Gesellschafter und Geschäftsführer der Müller Gruppe. Aufgrund aktueller Anfragen von Lieferanten und Landwirten aus Baden-Württemberg und Bayern wollen wir nachfolgend zu den derzeit absehbaren Kastrationsalternativen Stellung beziehen und die Vermarktungsmöglichkeiten aufzeigen.

1. Jungebermast

Als erstes süddeutsches Schlacht- und Zerlegeunternehmen hat sich die Müller Gruppe mittlerweile seit fast 10 Jahren mit Jungebermast unter süddeutschen Rahmenbedingungen beschäftigt und gemeinsam mit Schweinemästern und Kunden auch im Rahmen von wissenschaftlich begleiteten Projekten Erfahrungen im Produktions- wie auch im Schlachtprozess gesammelt.

Müller ist daher nach wie vor davon überzeugt, dass nicht in allen aber doch in einer erheblichen Anzahl von Mastbetrieben dieses Produktionsverfahren funktioniert und bietet auch zukünftig interessierten Mästern den Einstieg in die Jungebermast zu den bisherigen Rahmenbedingungen an. Auch in 2019 gilt weiterhin die attraktive Müller-Jungebermaske mit Regionalzuschlägen auf Basis fester Vereinbarungen.

 

2. Impfung gegen Ebergeruch mit Improvac

Nach zahlreichen Gesprächen mit Kunden und politischen Vertretern, die diese Alternative als den zukünftigen Weg betrachten, hat die Müller Gruppe entschieden, auch geimpfte Jungeber zur Schlachtung anzunehmen. Dies obwohl nach wie vor nicht alle Kunden aus dem Lebensmitteleinzelhandel und der Verarbeitung wie auch Wettbewerber dieses Verfahren anerkannt haben und die Konsequenzen auf die Exportmärkte ebenfalls noch nicht abschließend geklärt sind.

In der ersten Stufe werden die Improvac-Eber an ausgewählten Schlachttagen mit den Jungebern zu festgelegten Zeiten geschlachtet und dem bewährten Verfahren zur Geruchsdetektion unterzogen. Die Annahme und Schlachtung erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Lebendtiereinkauf.

 

3. Kastration unter Isoflurannarkose

Zwischenzeitlich ist auch dieses Verfahren offiziell zugelassen. Trotz der nach wie vor existierenden Bedenken und Fragen in Bezug auf Handling, Gerätesicherheit und Arbeitsschutz, sieht die Müller Gruppe gerade auch mit der Narkose mit Isofluran eine Möglichkeit für die süddeutschen Ferkelerzeuger, den Kundenwünschen nach kastrierten Ferkeln Rechnung zu tragen.

Daher beteiligt sich Müller an einem vom Bund unterstützten Forschungsprojekt, in dem sich die Klinik für Schweine der LMU München und die Klinik für kleine Klauentiere der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover mit der Erarbeitung von Durchführungskonzepten für die Isoflurannarkose beschäftigt. In diesem Rahmen will die Müller Gruppe gemeinsam mit ausgewählten Ferkelerzeugern und -vermarktern in den nächsten 18 Monaten Erfahrungen sammeln. Zu erwähnen bleibt noch, dass dieses Verfahren bei allen Tierwohlprogrammen und auch beim aktuell vorgestellten gesetzlichen Tierwohllabel zugelassen ist.

 

4. Der vierte Weg: Kastration unter Lokalanästhesie

Selbstverständlich unterstützt auch die Müller Gruppe den sogenannten vierten Weg und beteiligt sich deshalb auch an der Finanzierung dieses Forschungsprojektes in Bayern. Wir hoffen, dass in den verbleibenden 22 Monaten noch eine Möglichkeit für diese interessante Alternative gefunden wird. Gerade auch in Anbetracht der zukünftigen Wettbewerbssituation durch mit dieser Methode kastrierte dänische Ferkel besteht dringender Klärungsbedarf, so Stefan Müller.


Kontakt und v.i.S.d.dt.PR.

Ansprechpartner: Stefan Müller

Müller Fleisch GmbH

Enzstraße 2-4

75217 Birkenfeld

Telefon: 07231/4838-0

Telefax: 07231/4838-120

E-Mail: stefan.mueller@mueller-fleisch.de


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