TA Luft gefährdet Nutztierstrategie und Investitionen in mehr Tierschutz
Der TA Luft Entwurf vom 18.11.2020 wurde in der 48. Woche zwischen allen Ressorts für das Bundeskabinett abgestimmt und am Mittwoch verabschiedet. Änderungsanträge können jetzt nur noch über die Länder eingebracht werden. Das könnte vermutlich bereits am 12. Februar 2021 der Fall sein. Der Verband unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich (VUSA e.V.) in Ahrensfelde und der Bundesverband Rind und Schwein (BRS e.V.) in Bonn sehen großen Änderungsbedarf. Die beiden Verbände befürchten negative Auswirkungen für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tierhaltung und sehen die Nutztierstrategie durch den aktuellen Entwurf gefährdet. Er trägt in der aktuellen Form nicht zur dringend benötigten Planungssicherheit bei. Der skizzierte Erfüllungsaufwand und die Kosten durch zusätzliche Dokumentationspflichten sind von der Wirtschaft nicht zu leisten. Durch den Entwurf der TA Luft wird der Strukturwandel beschleunigt.
Nach Schätzung des BMUB sind deutschlandweit 50.000 Anlagen von der Novellierung der TA Luft betroffen. Im Novellierungsentwurf der TA Luft vom 18.11.2020 wurde die grundsätzliche Struktur und Systematik der Verwaltungsvorschrift nicht geändert. Dabei wurden u.a. die Vollzugsempfehlungen für BVT-Schlussfolgerungen, die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) und naturschutzrechtliche Genehmigungsanforderungen (auf Grundlage des § 54 Abs. 11 BNatSchG) aufgenommen. Im Zuge der Anhörung zum Entwurf (gemäß § 51 BImSchG) wurde nur ein sehr geringer Teil der Empfehlungen der betroffenen Verbände berücksichtigt. Dies bezieht sich vor allem auf die technologische Gestaltung der Tierhaltungsverfahren. Es müssen auch zukünftig Verfahrenslösungen möglich sein, die den Tierwohlanforderungen entsprechen und die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit insbesondere kleiner und mittlerer tierhaltender landwirtschaftlicher Betriebe nicht überfordern. Hierbei müssen die Regelungen im Sinne der Vollziehbarkeit und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgend unter Beachtung der EU-rechtlich vorgegebenen Mindestanforderungen abgestuft werden. Es sollten mehr Planspiele durchgeführt werden, um unerwünschte Auswirkungen (der Novelle) auf die Entwicklung der landwirtschaftlichen Tierhaltung und die sehr unterschiedlich geprägten Agrarstrukturen in Deutschland zur vermeiden.
In der beiliegenden gemeinsamen Stellungnahme werden die Kritikpunkte am Entwurf konkretisiert.
Die Verbände bitten die Politik, die Sorgen und fachlichen Anmerkungen ernst zu nehmen und den vorliegenden Entwurf in der aktuellen Form nicht zu verabschieden. Er bedarf einer grundlegenden neuen Überarbeitung, bei der die Ergebnisse von Expertengremien abzuwarten und zu berücksichtigen sind. Grundsätzlich wünschen sich beide Verbände eine flexiblere Handhabung zur Erreichung der angestrebten Schutzanforderungen durch die Kombination europäischer BVT-Techniken und den Verweis auf zentral verfügbare Datenbanken sowie den Verweis auf Anforderungen bereits bestehenden Fachrechts (Düngerecht).