26.07.2024rss_feed

Seminar am 29. Juli: Hinweisgeberschutzgesetz - Meldesysteme für Mitarbeiter einrichten

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist im Mai 2023 in Kraft getreten. Es verpflichtet Unternehmen u.a. zur Einrichtung eines internen und anonymen Meldesystems für Mitarbeiter. Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten mussten die gesetzlichen Vorgaben spätestens bis zum 2. Juli 2023 umgesetzt haben, Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten hatten Zeit bis zum 17. Dezember 2023. Natürlich gelten Schutzvorschriften des HinSchG (insbesondere der Schutz vor Repressalien nach § 36 HinSchG) auch in kleinen Unternehmen, wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer einen Rechtsverstoß meldet. Sanktionen in Form von Bußgeldern drohen seit dem 1. Dezember 2023, falls die o.g. Unternehmergruppe kein Meldesystem vorweisen können.

Der BRS bietet daher ein Online-Seminar am Mo., d. 29. Juli 2024 an, um Interessierte in rd. 60 Minuten zu dem Thema zu sensibilisieren. Die Teilnahme erfordert eine Online-Anmeldung und ist kostenpflichtig (25 €). Um Anmeldung bis zum 25. Juli wird gebeten. (Die Veranstaltung findet nur bei mindestens 20 Anmeldungen statt. Die Teilnehmer werden informiert.)



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