Gutachten: Bau- und Genehmigungsrecht bremst mehr Tierwohl aus
Gesellschaft, Verbraucher und Politik fordern mehr Tierwohl. Um diese höheren Tierwohlstandards umzusetzen und dieses Marktsegment zu bedienen, sind in vielen Betrieben Um- oder Neubauten von Ställen erforderlich. Dabei werden die meisten Betriebe durch das Bau- und Planungsrecht, das Naturschutz- und Immissionsschutzrecht sowie das Umweltverfahrensrecht ausgebremst. Schon kleine Änderungen und einfache Umbauten bestehender Stallanlagen führen auch ohne Bestandsaufstockung zu einem Verlust des baurechtlichen Bestandsschutzes und erfordern neue aufwändige und langwierige Zulassungsverfahren, die sich jahrelang hinziehen, etliche kostenträchtige Gutachten benötigen können und die Zukunftsfähigkeit der Betriebe in Frage stellen.
Eine kritische und detaillierte Analyse der einzelnen Rechtsvorschriften hat die Vereinigung des Emsländischen Landvolks in Form einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme vorgenommen.
Eine kritische und detaillierte Analyse der einzelnen Rechtsvorschriften hat die Vereinigung des Emsländischen Landvolks in Form einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme vorgenommen.
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die BauGB-Novelle von 2013 für die Fortentwicklung der Tierhaltung hin zu mehr Tierwohl hinderlich ist. Hier ist der Gesetzgeber zur Korrektur aufgefordert. Zudem werden bestehende gesetzliche Spielräume in der Verwaltungspraxis häufig nicht genutzt, um den Betrieben die entsprechende Investitionssicherheit zu geben,wird Gutachter Rechtsanwalt Helmar Hentschke in einer Pressemeldung des Deutschen Bauernverbandes zitiert.
Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist in seinem Gutachten
Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltungim März 2015 zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen. Auf mehr als 20 Seiten (ab Seite 175) hat das Gremium Zielkonflikte benannt, die weitere Investitionen in mehr Tierwohl erschweren bzw. unmöglich machen. Lösungen scheinen bisher nicht in Sicht.