18.06.2018rss_feed

Gesundheitsvorsorge durch Verzicht auf Ernährung mit tierischen Produkten?

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert auf ihrer Internetseite, dass seit Ende 2012 für Lebensmittel nur noch mit von der EU erlaubten Gesundheitsslogans geworben werden darf. Das kümmert viele Anbieter nicht.
So wird z.B. gerne der Eindruck erweckt, dass Ernährung ohne Fleisch und Milch Krankheiten wie Krebs oder Diabetes heilen oder lindern könne. Wer mit diesen Gesundheitsversprechen Werbung macht, z.B. um reine Pflanzenkost an den Mann zu bringen, verstößt u.U., gegen das Heilmittelwerbegesetz (§ 3 HWG, § 11 Abs. 1 Nr. 3 HWG) und kann Post vom Anwalt mit Androhung einer Unterlassungserklärung erhalten.

Etwas völlig anderes ist es übrigens, wenn für Pflanzen- oder Tiernahrung als Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung geworben wird. Hier kann man sich sogar auf Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung berufen, die kürzlich erst den Proteinversorgungsbedarf überarbeitet hat.

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