15.11.2024rss_feed

EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) kommt erst ein Jahr später

Das Europäische Parlament hat Donnerstag vormittag dem Kommissionvorschlag zugestimmt, wonach die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) erst ein Jahr später angewendet werden soll als ursprünglich beschlossen. Große Marktteilnehmer und Händler müssen die sich aus dieser Verordnung ergebenden Verpflichtungen demnach erst ab dem 30. Dezember 2025 einhalten, während Kleinst- und Kleinunternehmen bis zum 30. Juni 2026 Zeit haben.


Außerdem nahm das Parlament nahm einige von der EVP-Fraktion eingebrachte Änderungsanträge an, darunter die Schaffung einer neuen Kategorie von Ländern, die hinsichtlich der Entwaldung kein Risiko darstellen, zusätzlich zu den bestehenden drei Kategorien geringes, normales und hohes Risiko. Für Länder, die als kein Risiko eingestuft werden, d. h. für Länder mit stabiler oder zunehmender Entwicklung der Waldfläche, gelten deutlich weniger strenge Anforderungen, da das Risiko der Entwaldung vernachlässigbar ist oder gar nicht besteht.

Christian Bader von der Tönnies Unternehmensgruppe weist auf LinkedIn völlig zu Recht darauf hin, dass hierzulande seit Jahrzehnten solche Abholzungen gar nicht mehr gegeben hat. In diesem Kontext ist es ebenso völlig unsinnig, beispielsweise bei Rinderhack, Geokoordinaten von jedem einzelnen beteiligten Rind zu verlangen, und das nicht nur von der Geburtsweide im Allgäu oder in Brandenburg, sondern am besten auch noch von allen Stationen entlang der Lieferkette.

Verschiedene Nichtregierungsorganisationen kolportieren bereits die Verschiebung als Zustimmung einer ungebremsten Waldzerstörung. Das Gegenteil ist der Fall: die Zeit kann genutzt werden, um handwerkliche Fehler zu beseitigen und praktische Lösungen für Erzeuger, die nicht entwalden, zu schaffen. Die Verordnung darf für die Wirtschaft nicht zu einem bürokratischen Alptraum werden.


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