EU-Mitgliedsstaaten fordern Änderung des rechtlichen Schutzes von Großraubtieren
Auf der gestrigen Sitzung der EU-Landwirtschaftsminister in Luxemburg wurde ein Informationspapier Rumäniens zum Thema Die wachsende Population von Großraubtieren und die Bedrohung, die sie für Mensch und Tier darstellen - die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen
diskutiert. Dabei wurde eine breite Unterstützung für die Änderung des rechtlichen Schutzes von Großraubtieren deutlich. In dem Papier wird die Europäische Kommission dazu aufgefordert
- die Umsetzung der bestehenden EU-Gesetzgebung zum Schutz vor Beutegreifern zu bewerten,
- die betreffenden Arten von Anhang IV in Anhang V zu überführen (um die Festlegung einer
korrekten
Anzahl der Großraubtiere zu erleichtern, wobei die natürlichen Kapazitäten zum Schutz der Populationen berücksichtigt werden sollen, ohne dabei die landwirtschaftlichen Aktivitäten und die Wildtiere, die deren Beute sind, zu gefährden), - ein systematisches und effizientes Monitoringsystem einzuführen, insbesondere mit Blick auf den
günstigen Erhaltungszustand
, - Bereitstellung angemessener zusätzlicher Mittel innerhalb und insbesondere außerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sowohl für Maßnahmen zum Schutz von Großraubtieren, als auch für die geforderten Überwachungssysteme und die Einführung einer automatischen Entschädigungsregelung für Landwirte im Falle von Verlusten.
In der Aussprache zu dem Thema zeigten sich vor allem die Vertreter aus den östlichen EU-Mitgliedstaaten solidarisch mit RO, CZ und SK. Österreich warnte vor dem Verlust an Biodiversität, wenn die Weidewirtschaft aufgegeben wird, und den negativen Auswirkungen auf den Tourismus. DK und LV wiesen darauf hin, dass neben Wölfen und Bären auch Möwen, Kormorane, Luchse und Schakale Probleme bereiten. Die Schäden durch Großraubtiere seien unverhältnismäßig hoch und es müsse ein fairer Ausgleich der verschiedenen Interessen gefunden werden.
EU-Umweltkommissar Sinkevičius beklagte, dass nicht alle Mitgliedstaaten die von der EU im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik bereit gestellten Möglichkeiten für eine Unterstützung der Landwirte ausgeschöpft haben. Er wies ferner darauf hin, dass die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmeregelungen bei der Umsetzung der Habitat-Richtlinie vorsehen können, um gezielt Wölfe oder Bären töten oder fangen zu können.