EU-Kommission hat weitere Gebiete Deutschlands als frei von BVD anerkannt
Die Europäische Kommission hat weitere Gebiete Deutschlands als frei von BVD anerkannt. Die Richtlinie ist soeben im Amtsblatt L 238 veröffentlicht worden. In Deutschland sind nun zusätzlich das gesamte Hoheitsgebiet von Bayern sowie weite Teile von Schleswig-Holsten, Niedersachen und Nordrhein-Westfalen als BVD-frei anerkannt (die genaue Abgrenzung der Gebiete entnehmen Sie bitte der Richtlinie).