31.03.2023rss_feed

DRV kritisiert die Bundesregierung

Der Deutsche Raiffeisenverband gibt die Verbandszeitschrift ko:operativ heraus. Sie erscheint alle zwei Monate und hat eine Auflage von rd. 12.400 Exemplaren. In der aktuellen Ausgabe widmen sich die Redakteure u.a. der aktuellen Tierhaltungskennzeichnung. Den Worten folgen keine Taten, meinen die Autoren. Das geplante Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sei nicht nur aus Sicht der Landwirtschaft unausgereift. Es fehle die langfristige Perspektive. Das Ministerium sieht das ganz anders.


Wesentliche Kritikpunkte sind:

  1. Die Experten der Borchert-Kommission haben für den Umbau der Nutztierhaltung bereits im Jahr 2020 einen Finanzbedarf von 4 Milliarden Euro jährlich errechnet. Die Ausstattung des Förderprogramms mit 1 Milliarde für 4 Jahre wird nicht annähernd ausreichen.
  2. Die vorgesehene Förderung orientiert sich an einer betrieblichen Obergrenze von maximal 3.000 jährlich produzierten Mastschweinen und 200 Sauenplätzen. Damit beschränkt sie sich auf kleinbetriebliche Strukturen und erreicht nur wenige tierhaltende Betriebe. Zur Einordnung: Gut ein Viertel (26 Prozent) aller in Deutschland gehaltenen Schweine befindet sich in Betrieben mit einer Tieranzahl zwischen 2.000 und 4.999. Weitere 22 Prozent der Schweine befinden sich in Betrieben ab 5.000 Schweinen. Weiter schränkt die maximale Fördersumme von 600.000 Euro pro Betrieb die Umstellung deutlich ein.
  3. Die Förderung steht nicht allen Haltungsformen mit mehr Tierwohl zur Verfügung – die Haltungsform Stall+Platz ist von der Förderung ausgeschlossen, was einen klaren Bruch der bisherigen Absprachen zwischen den Koalitionsfraktionen bedeutet.

 


Die 5 Haltungsformen
DAS IST IM GESETZ GEPLANT

  • Stall: gesetzliche Mindestanforderung
  • Stall+Platz: 20 Prozent mehr Platz gegenüber der gesetzlichen Mindestanforderung und drei Buchtenstrukturierungselemente
  • Frischluftstall: dauerhafter Kontakt zum Außenklima über mindestens eine offene Seite im Stall. 73 Prozent mehr Platz gegenüber der gesetzlichen Mindestanforderung
  • Auslauf/Freiland: Ganztägiger (mindestens 8 Stunden) Auslauf im Freien ohne festes Stallgebäude. 126 Prozent mehr Platz gegenüber der gesetzlichen Mindestanforderung
  • Bio: Lebensmittel werden nach Anforderungen der EU-Ökoverordnung erzeugt. Größere Auslauffläche und noch mehr Platz als bei allen anderen Haltungsformen

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