26.07.2024rss_feed

Die neue elektronische Rechnung wird ab 2025 Pflicht in Deutschland

ecovis - Für bestimmte Umsätze ist ab 2025 verpflichtend eine E-Rechnung auszustellen. Wird gegen die Pflicht verstoßen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Außerdem wird der Leistungsempfänger keinen Vorsteuerabzug erhalten. Denn ihm liegt in diesem Fall keine ordnungsgemäße Rechnung vor. Die gesetzliche Umsetzung der E-Rechnung erfolgte im Wachstumschancengesetz.

Die wesentlichen Fakten sind:

  1. Ab 2025 muss jeder Unternehmer* E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können
  2. Ab 2025 müssen Unternehmer* für bestimmte Ausgangsumsätze E-Rechnungen ausstellen. Um den Wechsel zur E-Rechnung zu erleichtern, bestehen Übergangsregelungen.

In Bezug auf die Revisionssicherheit von Rechnungen, die an eine zentrale Mailadresse ausschließlich für Rechnungen verschickt werden sollen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden: digitalzentrum-augsburg.de/e-rechnung-archivierung.



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