07.07.2023rss_feed

Das Verfahren zum Gebäudeenergiegesetz missachtet Parlamentsrechte

Im Rahmen eines Organstreitverfahrens beim Bundesverfassungsgericht beantragt der Berliner Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann (CDU) festzustellen, dass das Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) massiv seine Rechte als Abgeordneter auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletzt. Gleichzeitig wurde Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, welche dem Bundestag untersagen soll, die abschließende Beratung und Abstimmung zum GEG durchzuführen, ohne dass der maßgebliche Gesetzentwurf nicht mindestens 14 Tage vorher den Abgeordneten schriftlich zugegangen ist.

Vergleichbare Klagen kommen von den Wirtschaftsverbänden, die i.d.R. im Rahmen von Verbändeanhörungen fachliche Expertisen einreichen dürfen. Geregelt ist dies in Kapitel 6, Abschnitt 3 der Geschäftsordnung der Bundesministerien. Auch hier sind die Fristen unter der neuen Bundesregierung so kurz, dass eine fachliche Auseinandersetzung aufgrund des Zeitdrucks in der erforderlichen Tiefe kaum machbar ist und so der Eindruck entsteht: Uns interessiert Eure Meinung nicht.



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