30.05.2017rss_feed

Das Eindringen in Ställe ist strafbar

Das Eindringen von Aktivisten in Ställe zur Beschaffung von Videoaufnahmen sei straf­barer Hausfriedensbruch, fasst das Magazin der Deutschen Geflügelwirtschaft (DGS) ein Urteil zusammen, das das Landgericht Heilbronn laut Medienberichten in zweiter Instanz gefällt haben soll.
Allerdings hat das Gericht die Revision zugelassen und einer der Täter soll laut Medienberichten von einer Tierschutzstiftung unterstützt werden, die eine höchstrichterliche Klärung anstrebt und auf ein Recht auf Nothilfe für Tiere pocht. Da das Urteil noch nicht öffentlich ist, kann über die richterliche Begründung derzeit nur spekuliert werden.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht bereits in einem Leiturteil (BVerfGE 66, 116, 139) zur Ausstrahlung widerrechtlich beschaffter Informationen deutlich gemacht, dass an der Ausstrahlung derart beschafften Filmmaterials kein überwiegend öffentliches Interesse bestehe, wenn die verwerteten Informationen Zustände oder Verhaltensweisen offenbart, die ihrerseits nicht rechtswidrig sind. Der vorliegende Fall dürfte sich lt. Medienberichten allerdings etwas anders gestalten. U.a. der SWR hatte berichtet.
Indes soll auch Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) Tierrechtsorganisationen vorgeworfen haben, mit heimlich gemachten Bildern, dem Tierschutz einen Bärendienst zu erweisen (Quelle: HAZ, 22.05.2017)

Auch auf Facebook und anderen Sozialen Medien wird über das Urteil sehr kontrovers diskutiert. Während einige Personen vor dem Hintergrund dieser Tierrechtsaktivitäten das Verbandsklagerecht für Tierrechtler in Frage stellen, wundern sich andere Landwirte über die Runden Tische auf Länderebene, zu denen solche Organisationen i.d.R. eingeladen werden.Was bespricht man eigentlich mit denen?, fragt ein Landwirt. Wenn es darum geht, die schulischen Leistungen zu verbessern – setzt man sich dann auch mit Menschen an einen Tisch, die die Schule ganz abschaffen wollen und jegliche Form des Unterrichts für unmoralisch halten?

open_in_newDLG: Vorwurf der organisierten Kriminalität

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