03.05.2024rss_feed

Corona-Schlussabrechnungen: Erneute Fristverlängerung bis zum 30. September 2024

ecovis - Empfänger von Überbrückungshilfen können ihre Schlussabrechnungen noch bis zum 30. September 2024 über ihren steuerlichen Berater einreichen. Das gilt jedoch nur, wenn bereits Fristverlängerungen – aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen der prüfenden Dritten – im digitalen Antragssystem beantragt wurden. Auf diese Fristverlängerung haben sich Bund und Länder geeinigt.



Rentenbank

mit Unterstützung der
Landwirtschaftlichen Rentenbank

Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS)
Adenauerallee 174, 53113 Bonn