BZL-Onlineseminar "Unlautere Handelspraktiken in der Landwirtschaft"
Unter unlauteren Handelspraktiken (Unfair Trading Practices – UTP) sind Vertragsklauseln und Verhaltensweisen zu verstehen, die in Geschäftsbeziehungen zwischen großen Käufern von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen und umsatzmäßig kleineren Lieferanten als unfair anzusehen und unzulässig sind. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), in der auch das BZL angesiedelt ist, soll als Durchsetzungsbehörde dafür sorgen, dass diese Verbote eingehalten werden. In seinem Online-Seminar Wie kann die UTP-Gesetzgebung bestehende Marktungleichgewichte in der Lebensmittelkette verringern?
am 23. Mai um 19 Uhr erklärt das BZL, was sich hinter dem Gesetz verbirgt und wie es Erzeuger und Lieferanten unterstützen kann.