BVL ruft zur Meldung von Zwischenfällen bei der Isoflurannarkose auf
Seit dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bittet alle Landwirt*innen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) und Nebenwirkungen bei der Isoflurannarkose an das BVL zu melden, auch wenn ein Zusammenhang mit der Anwendung nur vermutet wird. Sicherheitsempfehlungen könnten dadurch angepasst werden.