11.02.2020rss_feed

Bundesrat stimmt über 7. Novelle der TierSchNutztV ab

Am Freitag der kommenden Woche (14.2.20) wird der Bundesrat unter dem Tagesordnungspunkt 38www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/985/tagesordnung-985.htmlüber die Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung debattieren und abstimmen, der u.a. die Haltung von Schweinen neu regelt. Für die Sauenhalter geht es um viel. Die Änderungsvorschläge gehen zum Teil sehr deutlich über den Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums hinaus: Die Vorschläge für das Platzangebot der Sauen und die Übergangfristen sind die kritischsten Punkte. Schlägt das BMEL für die Abferkelbox bereits sehr ehrgeizige 6,5 m² für die Sau vor, verlangt die Mehrheit der Länder 7,0 m². Auch die im BMEL-Entwurf vorgeschlagene Übergangsfrist von bis zwölf Jahren halten die Länder acht Jahre für angemessen. Zahlreiche Berufsverbände und die in der Bauförderung Landwirtschaft organisierten Landwirtschaftskammern und Beratungseinrichtungen der Länder die zugeordneten Lehr- und Versuchsanstalten, Siedlungsgesellschaften, Verbände und Organisationen aus dem landwirtschaftlichen Umfeld, Unternehmen der Baustoffindustrie, des Anlagen- und Stallbaues, Stalleinrichter, Hersteller von Klimatechnik und Anlagenbauer haben die Länder angeschrieben und auf die Folgen für den Standort Deutschland aufmerksam gemacht und eigene Lösungen vorgestellt. Immer mehr Ferkel müssen importiert werden, weil Ferkelerzeuger keine Zukunft in Deutschland sehen.



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