06.02.2019rss_feed

Bundesministerin stellt Kriterien für das staatliche Tierwohlkennzeichen vor

Alle Tierwohlkriterien auf einen Blick (BMEL)
Nachdem die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, den ressortabgestimmten Gesetzentwurf für ein dreistufiges Tierwohlkennzeichen zur Notifizierung in Brüssel vorgelegt hat, hat sie heute die Kriterien für das neue staatliche Tierwohlkennzeichen der Öffentlichkeit vorgestellt. Diese werden Grundlage der zum Gesetz zugehörigen Verordnung sein.
Das anspruchsvolle staatliche Siegel hat zur Voraussetzung, dass nur diejenigen damit werben dürfen, die verpflichtend und überprüfbar höhere Tierschutzanforderungen, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen, erfüllen. Die Zeit von der Geburt bis zur Schlachtung eines Tieres wird dabei in den Blick genommen. Mindestens 20 Prozent mehr Platz für die Tiere gelten bereits in der ersten Stufe, aber auch ressourcen- und managementbezogene Kriterien liegen zu Grunde. Das Kennzeichen wird zunächst für Schweine gelten, dann ausgeweitet werden zum Beispiel auf Geflügel.

Das staatliche Tierwohlkennzeichen wird drei qualitativ aufeinander aufbauende Stufen haben, um die Vermarktungschancen zu optimieren. Pro Stufe werden die Anforderungen höher sein. Die Kriterien des Kennzeichens sind u.a.:

  • mehr Platz für die Tiere,
  • mehr Beschäftigung und Raufutter,
  • stärkere Buchtenstrukturierung,
  • keine betäubungslose Ferkelkastration,
  • längere Säugephase,
  • Einstieg in den Ausstieg aus dem Schwänzekupieren,
  • weitergehende Anforderungen an Eigenkontrollen,
  • bessere Transportfahrzeuge ab 4 Stunden Transport,
  • Tiergesundheitsbenchmarking,
  • mehr Tierschutz bei der Schlachtung,
  • regelmäßige Tierschutzfortbildung der Tierhalter,
  • Tränken, die ein Saufen aus offener Fläche ermöglichen.

open_in_newTierwohllabel in anderen europäischen Ländern (WD 2016)

open_in_newPrivate und staatliche Tierwohllabel in Deutschland und ausgewählten europäischen Ländern (WD 2018)

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