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BRS: Novelle des Tierschutzgesetzes - starke Einschnitte in Zucht und Haltung

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Alle Beteuerungen der Bundesregierung für einen Bürokratieabbau werden auch durch diesen Entwurf konterkariert und unglaubwürdig. Allein durch die vorgesehene Kennzeichnungspflicht verendeter Ferkel kommt auf einen Sauenbetrieb mittlerer Größe, zusätzlich zu den bisherigen Aufzeichnungspflichten, eine Arbeitsmehrbelastung von 70 Arbeitsstunden pro Jahr zu, kritisiert Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Rind und Schwein e.V. Weitere Mehrkosten in Höhe von rd. 1 Mrd. € entstehen nach Schätzungen des BRS durch geplante Verschärfungen beim Kupierverbot. Wirklich bedauerlich ist zudem, dass das Ministerium aktuellen Erkenntnissen bei der Schwanzbeißproblematik mit dem vorliegenden Referentenentwurf nicht folgt. Die Teilergebnisse des vom Ministerium selbst finanzierten Konsortialprojekts zum Verzicht auf Schwanzkupieren beim Schwein (KoVeSch) zeigen eindrücklich, dass mehr Platz und die Haltungsform allein, Schwanzbeißen nicht verhindern können.

 

Stephan Schneider, stellvertretender Geschäftsführer und Leiter des Fachbereiches Zucht und Genetik im BRS befürchtet einen schwerwiegenden Eingriff für die Tierzucht. So soll mit § 11 die Qualzucht von Tieren geregelt werden. Diese meint die züchterisch verursachte Veränderung von Tieren, die Schäden zufügt oder lebenslang Schmerzen und Leid bereitet. Eigentlich ein gutes Ziel, findet Schneider. Die im Entwurf getroffenen Formulierungen sind allerdings derart offen gestaltet, dass selbst zu 100 % gesunde Tiere von der Zucht ausgeschlossen werden könnten. Die vom Staat anerkannten Zuchtbücher arbeiten grundsätzlich mit dem Ziel, genetische Auffälligkeiten aus den in den Zuchtbüchern geführten Populationen zu eliminieren. Die Rinderzucht- und Schweinezuchtverbände haben schon in der Vergangenheit große Anstrengungen unternommen, Gesundheits- und Tierschutzaspekte als zentrale Eckpfeiler ihrer Zuchtprogramme zu etablieren und dabei enorme Fortschritte im Sinne des Tierwohls erzielt. Genau diese Züchter und vom Staat anerkannten Zuchtverbände, die durch ihren hohen Organisationsgrad sehr viele tierschutzrelevante Untersuchungen vornehmen, würden nun benachteiligt!


Kritisch sieht der Verband auch die neuen Straf- und Bußgeldvorschriften. Betriebe, die wachsen und Tiere zur Einkommenssicherung halten, werden unter Generalverdacht gestellt. Insbesondere, wenn man ihnen Gewinnsucht und eine in der Wirtschaft übliche Größenentwicklung zum Vorwurf machen will.

 

Der Gesetzgeber richtet mit diesem Gesetzesentwurf im Bereich der Nutztierhaltung mehr Schaden als Nutzen an. Wir sehen überhaupt keine Notwendigkeit, zum jetzigen Zeitpunkt neue Reglementierung zu erlassen, die den Tieren nicht nutzen, aber der Wirtschaft schaden, so Nora Hammer.


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