08.09.2021rss_feed

Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen nur nach dem One-Health-Ansatz

Die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) appelliert an das Europäische Parlament, den Einspruch gegen die EU- Tierarzneimittel-Verordnung 2019/6 abzulehnen. Sollten sich die Parlamentarier doch entschließen, dem Einspruch, der ein Anwendungsverbot sogenannter Reserveantibiotika bei Tieren beinhaltet, zu folgen, hätte dies weitreichende Folgen hinsichtlich der Behandlung von Tieren. Das beträfe Nutztiere genau wie Heim- und Haustiere. Zwar seien im Ausnahmefall weiterhin Gaben von Antibiotika bei bakteriellen Infektionen vorgesehen, doch weist die DVG in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass dafür zunächst eine EU-weite Abstimmung notwendig sei, um rechtlich umsetzbar zu sein. Nicht nur wäre die Gesundheit aller Tiere gefährdet, sondern auch die der Menschen. Denn bleiben Zoonosen beim Tier unbehandelt, steigt die Gefahr, dass Menschen ebenfalls daran erkranken.

Rund 8.000 Einzelpersonen und Verbände aus ganz Europa haben den Offenen Brief unterschrieben, in dem die Abgeordneten des Europäischen Parlaments aufgefordert werden, den Kommissionsvorschlag für eine delegierte Verordnung zur Festlegung der Kriterien für die Listung von Antibiotika, die der Humanmedizin vorbehalten werden sollen, nicht zu blockieren.



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