ASP: Schweinepest-Verordnung angepasst
©SuS - Zukünftig muss ein Verantwortlicher für die Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Ausrüstungen bei Schweinetransporten klar benannt werden, wenn diese zuvor einen Betrieb in Risikogebieten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Europäischen Union angefahren haben und dann einen Betrieb im Inland ansteuern. Dies ist eine von mehreren Änderungen der Schweinepestverordnung (SchwPestV) im Rahmen einer Anpassung an das EU-Recht, denen der Bundesrat nach Maßgabe mehrerer Änderungswünsche am vergangenen Freitag zugestimmt hat.