ASP: Ausgleichszahlungen für Jäger
Die Schwarzwildbestände so weit abzusenken, dass die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möglichst unterbunden wird – das ist das präventive Ziel vor einem möglichen Ausbruch der ASP. Für den Mehraufwand, der Jagdausübungsberechtigten und Hundeführern entsteht, gewährt das Land Niedersachsen daher eine finanzielle Unterstützung.
Antragsberechtigt ist jeweils der Jagdausübungsberechtigte, Auszahlungsbehörde ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Hannover. Anders als bei sonstigen Subventionsmaßnahmen ist kein Antrag vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Die Möglichkeit, Aufwand geltend zu machen, gilt für alles erlegte oder gefundene Schwarzwild seit 1. April 2018.
Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:
Suchen und Beproben von Fallwild und von schwerkrankem Schwarzwild
Der Hintergrund: Eine intensive, möglichst systematische Fallwildsuche wird zur frühzeitigen Erkennung eines Ausbruches für unerlässlich gehalten. Eine Verpflichtung zur Fallwildsuche hat der Jagdausübungsberechtigte jedoch nicht. Damit trägt jede Fallwildsuche zur Früherkennung bei. Die Höhe der Entschädigung beträgt 50 Euro pro Tier. Die Antragstellung ist vom 1. April bis 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.
Mehrabschuss von Schwarzwild aller Altersklassen
Der Hintergrund: Möglichst eine Reduzierung des Schwarzwildbestandes, um die Infektionskette im Falle eines möglichen Ausbruchs der ASP zu unterbinden. Die Höhe der Entschädigung beträgt 50 Euro pro Tier. Voraussetzung ist hier, dass im Einzelrevier ein Mehrabschuss in einem Jagdjahr erfolgt (erstmals 2018/19) als im Durchschnitt der drei Jagdjahre 2014/15, 2015/16 und 2016/17 (die Zahlen sind aus der jährlichen Meldung an die Landkreise vorhanden). Die Antragstellung ist vom 1. April bis 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.
Einsatz von Jagdhunden bei revierübergreifenden Drückjagden
Der Hintergrund: Eine effektive Bejagung durch Erlegung möglichst mehrerer Wildschweine einer Rotte bei der Beunruhigung durch Hunde ist bei abgestimmten revierübergreifenden Jagden möglich. Nur bei dieser Förderung, da sie die Hundeführer erreicht und der Einsatz der Hunde revierübergreifend stattfindet, wird die Aufwandsentschädigung auch Bund, Land, Kommunen, öffentlich-rechtlichen Anstalten und Stiftungen gewährt. Die Höhe der Entschädigung liegt bei 25 Euro pro Einsatztag eines Jagdhundes. Voraussetzung ist hier, dass mindestens fünf direkt aneinander grenzende Jagdbezirke oder mindestens zwei mit einer Gesamtfläche von 2000 Hektar gemeinsam an einem Drückjagdtermin jagen. In diesem Fall wird ein Antrag für alle Reviere gestellt. Die Antragstellung ist während des laufenden Jagdjahres möglich.
Fragen – unter anderem zu Voraussetzungen der Anträge – beantwortet die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Weitere Informationen sowie die Anträge stehen auch zum Download bereit unter www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/5/nav/18.html.
Kontakt und v.i.S.d.PR.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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