12.03.2020rss_feed

Anpassung der Düngeverordnung

Die EU-Kommission stellt in Aussicht, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund der Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie (91/676/EWG) ruhen zu lassen. Auf Grundlage einer Mitteilung vom 7. Februar 2020 sei im Gespräch der Bundesregierung mit der EU-Kommission am 11. Februar 2020 eine Einigung über die erforderlichen Anpassungen im Rahmen der Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung erzielt worden, teilt die Regierung in einer Antwort (19/17677) auf ein Kleine Anfrage (19/16903) der FDP-Fraktion mit. Weiter heißt es dazu, dass das Vertragsverletzungsverfahren ruhe, sofern die erforderlichen Anpassungen umgesetzt werden und die Änderungsverordnung am 3. April 2020 im Bundesrat beschlossen wird.



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