Agrarklimafonds errichten – Schritte zur CO2-Bepreisung gehen
DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken zum Klimakabinett: Eine Bepreisung von fossilem CO2 aus Klimaschutzgründen ist grundsätzlich richtig. Dies kann auch zum Vorteil der Land- und Forstwirtschaft sein, weil die Wettbewerbsposition erneuerbarer Energien gestärkt und die Bindung und Festlegung von CO2 einen Wert bekommt. Im Verkehrsbereich muss der Umstieg auf erneuerbare Antriebe durch die Anhebung der bereits etablierten Treibhausgasminderungsquote erfolgen. Nur so können kurz- und mittelfristig die Minderungsziele eingehalten werden.
Für die Landwirtschaft ist eine sachgerechte Einzelerfassung der Methan- und Lachgasemissionen von 17 Millionen Hektar und von über 200 Millionen Nutztieren als Grundlage für eine Bepreisung nicht sinnvoll machbar. Dies haben auch die Wirtschaftsweisen in ihrem Klimagutachten herausgestellt und auf das besondere Risiko von Verlagerungseffekten ins Ausland hingewiesen. Umso wichtiger ist die Einrichtung eines Agrarklimafonds, um die zusätzlichen Investitionen und Anstrengungen zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft zu finanzieren.